Der Versicherer bietet Ihnen mit der Kautionsversicherung die vertragliche Grundlage zur Übernahme von Bürgschaften. Diese wiederum können Sie als Sicherheit Ihrem Auftraggeber überlassen. Je nach Absprache übernimmt der Versicherer z. B. Bürgschaften für Mängelansprüche, Vertragserfüllung oder Vorauszahlungen. 
Das bedeutet: Nach dem Hauptschuldverhältnis, z. B. einem Bauvertrag, müssen Sie Ihrem Auftraggeber eine Sicherheit stellen. Aufgrund des Kautionsversicherungsvertrags übernimmt der Versicherer diese Sicherheit für Sie.