Gewährleistungs­bürgschaft

Für den Fall, dass Mängel auftreten, hat Ihr Auftraggeber die Möglichkeit, einen Teil der Rechnungssumme als Sicherheit einzubehalten. Diesen Einbehalt können Sie durch eine Gewährleistungs­bürgschaft ablösen.

 

Vertrags­erfüllungs­bürgschaft

Mit der Vertragserfüllungs­bürgschaft stellen Sie für Ihren Auftraggeber sicher, dass alle vertraglich vereinbarten Pflichten auch im Falle einer Insolvenz erfüllt werden.

 

Vorauszahlungs­bürgschaft

Zur Abdeckung der Kosten für z.B. Materialbeschaffung können Sie eine Anzahlung mit Ihrem Auftraggeber vereinbaren. Im Gegenzug kann dieser eine Vorauszahlungs­bürgschaft fordern, um sich abzusichern.

 

Kautionsversicherung verleiht finanzielle Unabhängigkeit

Immer häufiger verlangen private und gewerbliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen an Unternehmen des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes Bürgschaften zur Absicherung ihrer Ansprüche während der Bauphase oder nach Fertigstellung der Maßnahme. Gerade auch für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sind Bürgschaften unabdingbar. Im Maschinen- und Anlagenbau sichern Bürgschaft ebenfalls die Ansprüche der Auftraggeber ab. Im Regelfall erfolgt diese Sicherstellung durch einen Avalkredit der Hausbank oder eine von Versicherungsunternehmen angebotenen Bürgschaftsversicherung bzw. Kautionsversicherung.

Bürgschaftsversicherung als ideale Lösung

Ein Avalkredit wirkt sich durch die Belastung der Kreditlinie auf die Liquidität eines Unternehmens aus. Vor allem im Baugewerbe, wo hohe Außenstände über einen längeren Zeitraum die Normalität darstellen, ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Die Alternative, mit der Sie als Unternehmer langfristig Ihren finanziellen Spielraum absichern, ist eine Bürgschafts- oder Kautionsversicherung.