Gewährleistungsbürgschaft
Für den Fall, dass Mängel auftreten, hat Ihr Auftraggeber die Möglichkeit, einen Teil der Rechnungssumme als Sicherheit einzubehalten. Diesen Einbehalt können Sie durch eine Gewährleistungsbürgschaft ablösen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Mit der Vertragserfüllungsbürgschaft stellen Sie für Ihren Auftraggeber sicher, dass alle vertraglich vereinbarten Pflichten auch im Falle einer Insolvenz erfüllt werden.
Vorauszahlungsbürgschaft
Zur Abdeckung der Kosten für z.B. Materialbeschaffung können Sie eine Anzahlung mit Ihrem Auftraggeber vereinbaren. Im Gegenzug kann dieser eine Vorauszahlungsbürgschaft fordern, um sich abzusichern.
Kautionsversicherung verleiht finanzielle Unabhängigkeit
Immer häufiger verlangen private und gewerbliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen an Unternehmen des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes Bürgschaften zur Absicherung ihrer Ansprüche während der Bauphase oder nach Fertigstellung der Maßnahme. Gerade auch für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sind Bürgschaften unabdingbar. Im Maschinen- und Anlagenbau sichern Bürgschaft ebenfalls die Ansprüche der Auftraggeber ab. Im Regelfall erfolgt diese Sicherstellung durch einen Avalkredit der Hausbank oder eine von Versicherungsunternehmen angebotenen Bürgschaftsversicherung bzw. Kautionsversicherung.
Bürgschaftsversicherung als ideale Lösung
Ein Avalkredit wirkt sich durch die Belastung der Kreditlinie auf die Liquidität eines Unternehmens aus. Vor allem im Baugewerbe, wo hohe Außenstände über einen längeren Zeitraum die Normalität darstellen, ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Die Alternative, mit der Sie als Unternehmer langfristig Ihren finanziellen Spielraum absichern, ist eine Bürgschafts- oder Kautionsversicherung.